Corona Escort Radar –
Callboys treffen in COVID-19-Zeiten

Ist Escort in meiner Stadt erlaubt? - Mit dem Corona-Escort-Radar bleiben Sie in der Corona Zeit informiert!

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Nur bei uns

Alle Callboys sind "Covid-frei" und lassen sich vor dem Date testen

Alle Callboys sind "COVID-FREI" und erscheinen auf Kundenwunsch nur dann zu einem Date, wenn sie zuvor negativ auf Covid19 getestet wurden. Der Test findet über einen sogenannten "Schnelltest" statt. Diese Tests gibt es überall (Aldi, Lidl, DM ...) für einen Preis von unter 5 € pro Stück.

Sicherheit und Gesundheit wird bei uns GROß geschrieben. Um steigenden Covid-19-Infektionszahlen entgegenzuwirken haben wir reagiert. Zudem möchten wir damit Ängste vor der Virusansteckung abbauen und Vertrauen schaffen.

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  1. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
  2. Ausgenommen sind die Kantone Nidwalden und Zürich. Hier ist Escort verboten.
  3. Es werden aktuell keine neuen Escort Arbeitsbewilligungen ausgestellt.
  4. Hausbesuche sind erlaubt, allerdings nur in den Bundesländern, die diese zulassen.
  5. 2-G Regel (Geimpft oder Genesen)

Stand: 31.10.2022

Die erhöhten Ansteckungsrisiken der COVID-19 Situation haben die Länder aller Welt zur Einführung von Hygienevorschriften, präventiven Kontaktbeschränkungen und Kontaktverboten veranlasst. Natürlich betrifft dies die Callboy-Branche im Besonderen, da ja der persönliche Kontakt zwischen Kundinnen und Escortherren DAS Wichtigste bei jeder Callboy Buchung ist.

Bei der sich ständig verändernden Gesetzes- und Vorschriftenlage fällt der Durchblick jedoch oftmals nicht leicht. Sind Escort Dienstleistungen aktuell aufgrund der Corona Bestimmungen in meiner Stadt erlaubt? Welche Arten von Escort Dienstleistungen sind erlaubt und welche nicht? Und gibt es besondere Hygieneregeln zu beachten?

Wir geben Ihnen hiermit einen transparenten Überblick der COVID-19 Situation im Escort Bereich für den deutschsprachigen Raum.

Corona Escort – Wo ist der Unterschied zwischen "social time" & "sweet time"?

Unter “social time” wird die Zeit mit einem Escort Herrn bezeichnet, bei der kein Körperkontakt zwischen der Kundin und dem Callboy stattfindet. Beispiele hierfür sind eine Begleitung zum Abendessen, für eine besondere Veranstaltung oder ins Theater.

Unter “sweet time” wird die Zeit mit einem Escort Herrn bezeichnet, bei der Körperkontakt zwischen der Kundin und dem Callboy stattfindet. Beispiele hierfür sind ein Haus- oder Hotelbesuch, ein sinnliches Paar-Date oder ein Dinner-Date mit anschließender Übernachtung.

Corona Escort – Hygienevorschriften

Wie in anderen Branchen, in denen Körperkontakt stattfindet (z.B. Arztpraxen, Massagestudios) so gelten auch im Escortbereich erhöhte Vorsichtsmaßnahmen um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern. Diese Maßnahmen sind in Form von Hygienevorschriften definiert und umfassen beispielsweise folgende Punkte:

  • Die Orte, an denen “sweet time” stattfindet sind mit frei zugänglichem Händedesinfektionsmittel auszustatten.
  • Häufiges Belüften der Orte, an denen “sweet time” stattfindet, wird empfohlen.
  • Kundinnen und Escorts sollen vor und nach der “sweet time” duschen. Alternativ werden Hände und Gesicht mit Flüssigseife gewaschen.
  • Ein Einweg- oder Stoff-Mund-Nasen-Schutz soll sowohl seitens Escort als auch seitens Kundin getragen werden.
  • Der Körperkontakt ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die in den jeweiligen Ländern gültigen Gesetze und vollständigen Hygienevorschriften haben wir im Quellenverzeichnis für Sie zum Nachlesen aufgeführt. Die Vorschriften sind als Ergänzung zu geltenden Gesetzen (z.B. nationale Prostitutionsschutzgesetze) zum Schutze der Prostitution anzusehen.

Quellen Corona-Escort-Radar

Österreich

Quellenverzeichnis COVID-19 Österreich

Sexarbeit ist in Österreich verboten- Lockdown, aber hier gilt die 2-G Regel. (Geimpft oder Genesen)
Für die Sexarbeit bedeutet das konkret, dass Kundinnen über einen gültigen 2-G Nachweis verfügen müssen. Dieser muss vor Inanspruchnahme der Dienstleistung kontrolliert werden. Wenn ein solcher Nachweis vorliegt, muss bei der Dienstleistung keine Maske getragen werden. Ohne einen gültigen 2-G Nachweis kann keine Dienstleistung angeboten werden. Bis 06.12.2021 gilt eine Übergangsfrist: wenn ein Nachweis über eine Erstimpfung vorliegt, können sexuelle Dienstleistungen auch mit einem zusätzlichen negativen PCR-Test in Anspruch genommen werden.

http://www.sophie.or.at/2021/11/09/neueste-aenderungen-der-covid-19-verordnung-seit-08-11-21-auf-einen-blick/

Haftungsausschluss

Alle hier aufgeführten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für etwaige Falschaussagen und Fehlinterpretation der Gesetzeslage sowie geltenden Bestimmungen wird ausdrücklich KEINE Haftung übernommen. Bitte informieren Sie sich um ganz sicher zu gehen bei fachkundigen Stellen in Ihrem Einzugsgebiet.